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Empfänger: SPD-Landesparteitag
Gewerbliche Tiertransporte von Schlachtvieh werden über einer Fahrstrecke von 150 Kilometer grundsätzlich untersagt. Der Gesetzgeber wird auf gefordert, gesetzliche Regelungen mit einer Übergangszeit von 5 Jahren zu treffen und Initiativen zu beschließen, dass zukünftig eine regionalere Vermarktung von Fleischprodukten möglich gemacht wird. Kontrollmechanismen sind zu implementieren, um die Regelung wirksam zu überwachen.
Daniel Born MdL | Wahlkreis Schwetzingen
Sebastian Cuny MdL | Wahlkreis Weinheim