Beschlüsse 2017


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Tiertransporte (Beschlossen vom Kreisparteitag am 21.10.2017)

Empfänger: SPD-Landesparteitag

Gewerbliche Tiertransporte von Schlachtvieh werden über einer Fahrstrecke von 150 Kilometer grundsätzlich untersagt. Der Gesetzgeber wird auf gefordert, gesetzliche Regelungen mit einer Übergangszeit von 5 Jahren zu treffen und Initiativen zu beschließen, dass zukünftig eine regionalere Vermarktung von Fleischprodukten möglich gemacht wird. Kontrollmechanismen sind zu implementieren, um die Regelung wirksam zu überwachen.

 

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19.03.2024 09:56
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