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Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, eine große Rentenreform zum Erhalt und der Zukunftssicherung der umlagefinanzierten Rente in die Bundesregierung einzubringen. Zum Inhalt gehört, dass zukünftig auch Beamte, Freiberufler und selbständige Unternehmer in die Rentenfinanzierung einbezogen werden. In diesem Zusammenhang muss über die Beitragsbemessungsgrenze nachgedacht werden, so dass künftig praktisch alle an der Finanzierung der Rente beteiligt sind. Mit der Formel 45-65-80, was bedeutet mit 45 Versicherungsjahren im Alter von 65 Jahren, bei 80% des Lebens durschnittverdienst, ist die volle Rente erreicht. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche nicht auf die erforderlichen 45 Beitragsjahre kommen, oder nicht voll erwerbstätig waren abzusichern gibt es eine Mindestrente, welche bei 1.500€ liegt. Eine Höchstrente soll dann nach dem Leistungsprinzip nicht höher als 3.000€ sein.
Der Beitragssatz wird bei einer Höhe von 20% festgeschrieben, wobei dieser hälftig durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen sind.
Unterstützt werden auch die Schaffung von Betriebsrenten und Rentenfonds, in die kleinere Betriebe mit weniger Beschäftigten zur Alterssicherung einbezahlen.
Eine durchschnittliche Arbeitnehmerin und ein durchschnittlicher Arbeitnehmer würde dann eine Leistungsersatzrate von rund 75 % erreichen. Was im Ländervergleich eine ordentliche Rate ist. Die Renten sind weiterhin staatlich garantiert und müssen im Falle eines finanziellen Engpasses durch den Staatshaushalt ausgeglichen werden.
Das dritte Standbein in Form von privater Altersvorsorge bleibt auf Basis der Freiwilligkeit erhalten.
Daniel Born MdL | Wahlkreis Schwetzingen
Sebastian Cuny MdL | Wahlkreis Weinheim