Beschlüsse 2023


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Antrag 1: Änderung des Statuts der SPD Rhein-Neckar | Empfänger: SPD-Kreisparteitag Rhein-Neckar | Beschlossen auf der JHV am 22.04.2023

Antragsteller: SPD-Kreisvorstand Rhein-Neckar
 

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

 Das Statut des Kreisverbands Rhein-Neckar der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (beschlossen am 19.7.1997 in Epfenbach, letzte Änderung beschlossen am 19.6.2021 in Sinsheim- Hoffenheim) wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 §4 (2) Der Kreisparteitag wird als Mitgliederparteitag oder als Delegiertenparteitag durchgeführt. Stimmberechtigt sind demnach beim Mitgliederparteitag alle Mitglieder des SPD-Kreisverbands und beim Delegiertenparteitag die gewählten Delegierten der Ortsvereine.
Beim Delegiertenparteitag steht jedem Ortsverein neben einem Grundmandat pro angefangene 30 Mitglieder, für die in den letzten vier Quartalen Mitgliederbeiträge abgerechnet worden sind, ein weiteres Delegiertenmandat zu.
Die Ortsvereine haben mindestens alle zwei Jahre Delegierte zu wählen und diese unverzüglich über das zuständige Regionalzentrum dem Kreisvorstand zu melden.

§4 (4) Jährlich sollen mindestens ein Mitglieder- und mindestens ein Delegiertenparteitag stattfinden.
Die Jahreshauptversammlung ist als Delegiertenparteitag in den ersten vier Kalendermonaten vorgesehen. Der/die Kreisvorsitzende(n) tragen dafür Sorge, dass der Termin des Kreisparteitages in geeigneter Weise mindestens sechs Wochen vorher den Ortsvereinen angekündigt und öffentlich bekannt gemacht wird. Die Einladung mit Übermittlung der vorläufigen Tagesordnung erfolgt mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Anträge werden online zugänglich gemacht und auf Wunsch zugeschickt.

 

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