Beschlüsse 2018


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Grundsicherung im Alter/Zuverdienst | Beschluss des Kreisparteitags am 28.09.2018

Bei der Grundsicherung im Alter werden Zuverdienste bis 300 Euro als Grundfreibetrag nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Empfänger: SPD-Landesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion

 

Aus dem Landesverband

19.03.2024 09:56
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