Beschlüsse 2015


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Resolution: Die Menschen im Fokus – Flüchtlinge menschenwürdig aufnehmen (14.11.2015)

Die Auswirkungen der vielen Krisen- und Kriegsgebiete haben seit dem Sommer auch den Rhein-Neckar-Kreis mit aller Wucht ereilt. Der Landkreis und die Kommunen sind in der Pflicht Flüchtlinge aufzunehmen. Viele Gemeinden in unserem Kreis sind dieser Pflicht schon nachgekommen. 23 von 54 Kommunen haben sich dieser komplexen Aufgabe gestellt. Die restlichen 31 halten sich zurück.

In einer Solidargemeinschaft darf dies nicht geschehen. Wir sind gehalten, diese wichtige Aufgabe gemeinsam zu lösen.

Stärker noch, als vor einigen Jahren, in denen die Bewältigung von Flüchtlingsunterbringung und deren Integration obsolet erschien, stellt uns dieses Thema derzeit vor neue Herausforderungen.

Viele Bürgerinnen und Bürger sind bereit zu helfen, viele sind bereits engagiert. Wir stärken und schützen die vielen Menschen, die sich für Flüchtlinge ehrenamtlich und hauptamtlich einsetzen. Als SPD stellen wir uns gegen die, die die Bevölkerung gegen Flüchtlinge aufhetzen wollen. Konstruktive Lösungen sind zu suchen damit die Menschen, die aus Not, Krieg und Gewalt nach Deutschland kommen, menschenwürdig aufgenommen werden und keine Angst vor Brandanschlägen haben müssen.

Das neue Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist ein schwieriger Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD. Drei Punkte kritisieren wir:

  • Die Verpflichtung zum Wohnen in einer Erstaufnahmeeinrichtung wird von 3 auf 6 Monate ausgeweitet und für Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern auch darüber hinaus bis zur Abschiebung oder Ausreise, obwohl die Erstaufnahmelager hoffnungslos überbelegt sind.
  • In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden nur noch Sachleistungen ausgegeben. Auch nach der Zuweisung in die Kommunen kann künftig der „notwendige persönliche Bedarf“, also das so genannte Taschengeld, „soweit wie möglich auch durch Sachleistungen gedeckt werden“.
  • Vollziehbar Ausreisepflichtige sollen künftig nur noch die Leistungen des „physischen Existenzminimums“ erhalten (das heißt: einen umgerechneten Regelbedarf von 216 statt 359 Euro), wenn sie aus selbst zu vertretenden Gründen nicht abgeschoben werden können. Das gleiche gilt für Personen, die innerhalb der EU umgesiedelt wurden oder bereits in einem anderen EU Land Schutz erhalten haben, sollen nur noch das physische Existenzminimum erhalten (§1a Absatz 3 Asylbewerberleistungsgesetz).

Seit vielen Jahren fordert die SPD ein Einwanderungsgesetz. Wir fordern CDU und CSU auf, endlich ihre Blockadehaltung an dieser Stelle aufzugeben und gemeinsam mit der SPD noch in dieser Legislaturperiode ein Einwanderungsgesetz vorzulegen. Das ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integrationspolitik.

 

Aus dem Landesverband

19.03.2024 09:56
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