Sozialer Wohnungsbau und Flüchtlingsunterbringung

Veröffentlicht am 18.07.2017 in Gemeindenachrichten

Unabhängig von der Unterbringung von Flüchtlingen ist die Notwendigkeit für ein breiteres Angebot bezahlbaren Wohnraums seit langem ein wichtiges kommunalpolitisches Thema in Dossenheim. Aktuelle Wohnbauprojekte (obere Hauptstraße, Tankstellenfläche B3) werden von privaten Investo­ren durchgeführt und können wegen der hohen Grundstückspreise keinen preisgünstigen Wohnraum bereitstellen. Im Umkehrschluss gilt daher als eine Lösungsmöglichkeit der Bau von Mietwohnungen durch die Gemeinde auf eigenen Flächen - wie z.B. das geplante Projekt im Alten Gassenweg.

Die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ist in Baden-Württemberg im Flüchtlings­aufnahmegesetz geregelt. Danach sind die Stadt- und Landkreise verpflichtet, die vom Land Baden-Württemberg zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und vorläufig unterzubringen. Im Rahmen dieser vorläufigen Unterbringung hat das Landratsamt Rhein-Neckar die ehemaligen Gaststätten „Hirsch“, „Kirchberg“ und „Bären“ angemietet und dort zurzeit insgesamt 94 Personen unter­gebracht.

Die maximale Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in der vorläufigen Unterbringung beträgt 24 Monate. Spätestens nach diesem Zeitraum erfolgt der Wechsel in die kommunale Anschluss­unterbringung. Für Flüchtlinge deren Asylverfahren bereits vor Ablauf von 24 Monaten abgeschlossen ist, erfolgt der Wechsel in die kommunale Anschlussunterbringung bereits mit Abschluss des Asylverfahrens. Als Verteilungsschlüssel für die Anschlussunterbringung gilt dabei grundsätzlich der Anteil der Wohnbevölkerung. Entsprechend muss die Gemeinde Dossenheim Wohnraum für 114 Personen bereitstellen. 35 Personen konnten bis jetzt versorgt werden:

  • 14 Personen in von der Gemeinde angemieteten Wohnungen (12,3%)
  • 17 Personen in von den Flüchtlingen selbst angemieteten Wohnungen (14,9%)
  •  4 Personen in gemeindeeigenen Wohnungen (3,5%).

Sehr erfreulich ist die Bereitschaft privater Vermieter Wohnraum für insgesamt 31 Perso­nen (27,2%) zur Verfügung zu stellen. Einen großen Anteil an diesem Ergebnis hat die Aktion der Gemeinde­verwaltung im Gemeindeblatt „Gemeinde sucht Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung“. Die SPD unterstützt diese Aktion ausdrücklich und bittet weitere Dossenheimer Vermieter, Wohnraum für Flüchtlinge anzubieten.

Die Zahlen belegen allerdings auch die absolute Dringlichkeit für den Bau gemeindeeigener Miet­wohnungen, wie dies im Alten Gassenweg geplant ist. Dort soll ein Haus mit 6 Wohnungen für maximal 30 Personen gebaut werden. Weitere Anstrengungen zur Bereitstellung von Wohn­raum mit bezahlbaren Mieten sowohl für einkommensschwächere Personen als auch für Flüchtlinge sind notwendig.

 

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