Bezahlbares Wohnen bei Grundsteuerreform in den Fokus nehmen
Gerhard Kleinböck fordert Fakten von der Landesregierung
Ladenburg. „Wohnen muss bezahlbar sein – das gilt auch bei der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform der Grundsteuer“, kommentiert Gerhard Kleinböck das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses stellt dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Bundesländer und Bundesregierung sind nun aufgefordert, die Grundsteuer auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Zur Diskussion stehen verschiedenste Modelle. So präferiert die Landesregierung das sogenannte wertabhängige Gesamtmodell, bei dem eine aktuelle Bewertung von Grund und Boden sowie des Gebäudes zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden soll. Im Gegensatz dazu spricht sich die Freie und Hansestadt Hamburg für ein reines Flächenmodell, bei dem eine aufwändige Neubewertung zu Gunsten einer einfachen Flächenermittlung entfallen könnte. Diskutiert wird auch der Alternativvorschlag einer reinen Bodensteuer.