Pressemitteilung 15/2018 vom 13.04.2018

Veröffentlicht am 12.04.2018 in Landtagsfraktion

Bezahlbares Wohnen bei Grundsteuerreform in den Fokus nehmen

 

Gerhard Kleinböck fordert Fakten von der Landesregierung

 

Ladenburg. „Wohnen muss bezahlbar sein – das gilt auch bei der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform der Grundsteuer“, kommentiert Gerhard Kleinböck das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses stellt dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Bundesländer und Bundesregierung sind nun aufgefordert, die Grundsteuer auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Zur Diskussion stehen verschiedenste Modelle. So präferiert  die Landesregierung das sogenannte wertabhängige Gesamtmodell, bei dem eine aktuelle Bewertung von Grund und Boden sowie des Gebäudes zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden soll. Im Gegensatz dazu spricht sich die Freie und Hansestadt Hamburg für ein reines Flächenmodell, bei dem eine aufwändige Neubewertung zu Gunsten einer einfachen Flächenermittlung entfallen könnte. Diskutiert wird auch der Alternativvorschlag einer reinen Bodensteuer.

„Entscheidend ist, dass durch die Reform der Grundsteuer kein Mieter stärker belastet werden darf“, so Gerhard Kleinböck. Deshalb fordert die SPD-Landtagsfraktion von der Regierung schnellstmöglich entsprechende Kalkulationen zu allen in der Diskussion stehenden Berechnungsmodellen zur Grundsteuer. „Erst wenn wir konkrete Zahlen auf dem Tisch haben, können wir darüber entscheiden welches Modell der Grundsteuer unser Ziel vom bezahlbaren Wohnraums nicht im Wege steht und damit die richtige Wahl ist“, nennt Gerhard Kleinböck klar sein wichtigstes Entscheidungskriterium bei der Reform der Grundsteuer.

 

Kontakt:

Bürgerbüro Gerhard Kleinböck

 

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

 

Metzgergasse 1                     Tel.: (06203) 95.69.891

68526 Ladenburg                           E-Mai: info@gerhard-kleinboeck.de

 

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