Beschlüsse 2015


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Änderung der Anzahl der Mitglieder der Mandatsprüfungskommission (14.11.2015)

Status: beschlossen

Änderung des § 8 Abs 2 Satz 3 Statut SPD Rhein-Neckar:
bisher: „Die Mandatsprüfungskommission besteht aus dem/der Vorsitzenden und 
 zwei Mitgliedern.“
in: „Die Mandatsprüfungskommission besteht aus einem/einer Vorsitzenden und 
 vier weiteren Mitgliedern.“

 

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