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Status: beschlossen
Änderung des § 8 Abs 2 Satz 3 Statut SPD Rhein-Neckar:
bisher: „Die Mandatsprüfungskommission besteht aus dem/der Vorsitzenden und
zwei Mitgliedern.“
in: „Die Mandatsprüfungskommission besteht aus einem/einer Vorsitzenden und
vier weiteren Mitgliedern.“
Daniel Born MdL | Wahlkreis Schwetzingen
Sebastian Cuny MdL | Wahlkreis Weinheim