TFA im Neckar: Vorsichtiger Ausblick / Warum ein Vertrag?

Veröffentlicht am 27.06.2017 in Ortsverein

Die Sitzung des Wasserversorgungsverbands Neckargruppe vergangene Woche brachte unseres Erachtens einen weniger erfreulichen Ausblick auf die Zukunft im Hinblick auf die TFA-Belastung im Neckar. Wie unser Fraktionsvorsitzender Thomas Zachler berichtete, sind die TFA-Werte (wie im letzten AMB nachzulesen) zwar gesunken, liegen jedoch weiterhin oberhalb des Maßnahmewerts. Eine endgültige Überwindung der TFA-Belastung sei, bei gleichbleibender Lage, voraussichtlich erst in 5-6 Jahren zu erwarten. Bis dahin wird uns die MVV versorgen, zu einem stolzen Beschaffungspreis von 79 Cent/m³ – im Klartext: auch uns Endverbrauchern können unter Umständen weitere Erhöhungen des Wasserpreises blühen.

Das Regierungspräsidium zieht sich inzwischen laut Bericht unseres Fraktionsvorsitzenden aus der Verantwortung – aufgrund der Größe und Bedeutung der Firma Solvay Fluor für Baden-Württemberg stehe man mit dem Rücken zur Wand. Beachtlich, die Landespolitik knickt beim elementaren Thema Trinkwasser vor der chemischen Industrie ein. So gewinnt man Sympathien! Dass die ganze Angelegenheit offenbar den ein oder anderen Haken besitzen könnte, zeigt jedoch schon die Art der Vereinbarung zwischen Solvay Fluor und dem Regierungspräsidium: Ist rechtlich beiderseits alles klar, spricht üblicherweise nichts gegen eine simple, direkte Einleitungsgenehmigung. Hier wurde jedoch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Juristisch ist dies zumindest ein Indiz dafür, dass in bestimmten Punkten Rechtsunklarheit bestehen könnte. Fragt sich, wieso eine Substanz eingeleitet werden darf, bei deren Einleitung man scheinbar dermaßen unsicher ist, dass man von einer regulären Genehmigung absieht. Vielleicht liegt es ja daran, dass die Forschung zum Thema TFA noch gänzlich in den Kinderschuhen steckt und mit Ausnahme einer Kurzzeitstudie noch keine umfassenden Ergebnisse zur Gefährlichkeit vorliegen – insbesondere nicht zu möglichen Langzeitwirkungen. Denn über allem schwebt weiterhin die große Frage: Wenn TFA so unbedenklich ist, wieso gibt es einen Maßnahmewert - und weshalb wurde die Einleitung nicht auf dem üblichen Weg genehmigt? (PH)

 

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