Lothar Binding zur Entwicklung von Managergehältern

Veröffentlicht am 02.05.2017 in Gemeindenachrichten

Im Rahmen einer Vorstandssitzung des Ortsvereins erläuterte Bundestagsabgeordneter Lothar Binding Grundzüge des Wahlprogramms. Dabei kritisierte er auch die Entwicklung der Managergehälter. Diese hätten sich in den letzten Jahren immer weiter von der allge­meinen Lohn- und Gehalts­entwicklung der Arbeitnehmer in Deutschland entfernt.

Eine Studie der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) aus dem letzten Jahr hat gezeigt, dass Vorstände in Deutschland durchschnittlich mehr als 50-mal so viel verdienen, als das Durchschnittseinkommen eines Angestellten im Unternehmen beträgt. Zu Beginn der 1990er Jahren lag dieses Verhältnis noch bei ca. 10:1. Prognosen lassen vermuten, dass mit einem Ende dieser Entwicklung nicht zu rechnen sein dürfte. Die Gehälter von Managern und Vorständen sind für ein Unternehmen Betriebsausgaben. Je höher die Gehälter umso niedriger ist der Gewinn und damit auch die Steuern. Dem Staat entgehen Steuereinnahmen, die von der Allgemeinheit ausgeglichen werden müssen.

Die SPD tritt daher dafür ein, die gewinnmindernde Wirkung also die steuerliche Abzugs­fähigkeit dieser mittlerweile horrenden Ver­gütungen für Vorstände zu begrenzen. Es geht hierbei nicht um eine gesetzliche Höchstgrenze für diese Gehälter. Dies wäre mit der im Grundgesetz geregelten Vertrags- und Unternehmens­freiheit nicht vereinbar. Die Begrenzung der steuerlichen Ab­zugs­fähigkeit soll dazu beitragen, dass die Unternehmen die Managergehälter selbstständig reduzieren. Wenn ein Unternehmen seinen Managern dennoch eine überhöhte Vergütung bezahlen möchte, soll dies aus dem bereits versteuerten Gewinn finanziert werden.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, dass die Gesamtvergütung von Vorständen von Aktiengesellschaften nur noch bis zu einer Höhe von 500.000 Euro steuerlich abzugsfähig sein soll. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat eine Höchstgrenze für das Ver­hältnis der Vorstandsvergütung und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen im Unternehmen vorschlagen. Im Falle einer Schlechtleistung oder bei regelwidrigem Verhalten, wird gesetzlich die Möglichkeit zur Herabsetzung oder Rückforderung der Vergütung geschaffen.

Mit diesem Gesetzentwurf wolle die SPD keine Neiddebatte führen, so Binding in seinem Vortrag. Gute Arbeit solle gut entlohnt werden, dies sei sowohl das Interesse der Beschäftigten als auch ein Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft. Jede Aktien­gesellschaft kann ihren Vorständen auch weiterhin die Gehälter zahlen, die sie für richtig hält. Die SPD wolle aber dafür sorgen, dass überhöhte Vergütungen nicht mehr länger von der Allgemeinheit mitgetragen werden. Mit diesem Vorhaben solle die Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft gestärkt, das Vertrauen in faire und leistungsgerechte Entlohnung wieder vergrößert und damit letztlich einen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland geliefert werden.

 

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