Einführung des Frauenwahlrechts

Veröffentlicht am 02.11.2017 in Aktuelles

ASF RNK zum Frauenwahlrecht

Frauen mussten ihr Recht zu wählen und gewählt zu werden lange erkämpfen. Die SPD war damals die einzige Partei, die das Frauenwahlrecht forderte.

 

 

vor 99 Jahren im November 1918 erfolgte endlich der Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten:

"Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Im Januar 1919 konnten dann Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen.

Gleichberechtigung und Demokratie gehören zusammen. Doch wie dick die gläserne Decke nach 100 Jahren in den Gremien erneut geworden ist, zeigt sich z.B. im baden-württembergischen Landtag, 35 von 143 Landtagsabgeordneten sind Frauen, bei 52 % Frauenanteil. Somit ist unser Ländle prozentual das Schlusslicht der Länderparlamente in Deutschland. 

U.W.-S.

 

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