„Der Rhein-Neckar-Kreis soll in Sachen Familienfreundlichkeit Vorbild in Baden-Württemberg sein“

Veröffentlicht am 11.07.2018 in Ortsverein

Wenn es nach dem Willen der Kreistagsfraktionen von CDU und SPD geht, soll die Kindertagespflege im Rhein-Neckar-Kreis finanziell erheblich stärker unterstützt werden als bisher – mehr als in jedem anderen Stadt- und Landkreis in Baden-Württemberg.
Damit wollen CDU und SPD auch weitere Plätze in der Kindertagespflege initiieren. Ein entsprechender Antrag von CDU und SPD wurde für die Kreistagssitzung am 17. Juli 2018 in Reichartshausen gestellt.

„Seit Jahren erhalten die Tagesmütter bei uns den gleichen Betrag“, erläutert der SPD Fraktionsvorsitzende Ralf Göck (Brühl), „und das wollen wir ändern, denn die Kindertagespflege, also die Betreuung durch Tagesmütter, ist eine gesetzlich verankerte, gleichwertige Alternative zu den Kindertagesstätten, und sollte daher für die Eltern nicht viel teurer sein“. So kann der Kreis auch sein Ziel erreichen, mehr Plätze zu schaffen, sind sich die Initiatoren sicher. Derzeit sind die Tagesmütter teilweise gezwungen, Extra-Beiträge von den Eltern zu erheben, was ihr Angebot für die Eltern unattraktiv macht. Sogar einige Gemeinden leisten inzwischen Extra-Zuschüsse: „Die Schaffung von Tagespflegeplätzen ist aber Aufgabe des Kreisjugendamtes. Dieses sorgt auch für die Finanzierung der Kindertagespflege“, begründet Göck, warum CDU und SPD hier den Kreis stärker in der Pflicht sehen. „Die Höhe des Stundensatzes liegt im Rhein-Neckar-Kreis für unter 3-Jährige bei 5,50 Euro und für über 3-Jährige bei 4,50 Euro und orientiert sich dabei genau an den landesweiten Richtsätzen, die allerdings seit mehr als sechs Jahren nicht mehr erhöht wurden. Und genau das ist das Problem“, so der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion.
Dabei sehen sich Kreis CDU und SPD in guter Gesellschaft, denn sowohl der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. als auch die oppositionelle SPD-Landtagsfraktion und die mitregierende CDU-Landtagsfraktion haben sich klar dafür ausgesprochen, aber passiert ist bisher nichts. „Deswegen haben wir jetzt den Antrag gestellt, dass der Rhein-Neckar-Kreis sich mit der Erhöhung des Stundensatzes um 1,00 Euro für die unter 3-Jährigen rückwirkend zum 1. Juli 2018 klar als Vorreiter positioniert und als einwohnerstärkster Landkreis in Baden-Württemberg Vorbildfunktion übernimmt“, so Dr. Göck. „Wichtig ist uns außerdem, dass zukünftig für die über 3-Jährigen der gleiche, höhere Stundensatz gezahlt wird, wie für die unter 3-Jährigen“, erklärt Bruno Sauerzapf, der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion: „Kinder über drei Jahren sind in der Kindertagespflege oft Randzeitenkinder, die vor oder nach dem Kindergarten betreut werden müssen, weil die Arbeitszeiten der Eltern außerhalb der Kindergarten-Öffnungszeiten liegen, zum Beispiel wegen Schichtarbeit, im Einzelhandel, im Gesundheitssektor oder in der Pflege. Die Tagesmutter muss dann das Bringen bzw. Abholen der Kinder aus dem Kindergarten organisieren, um sie dann anschließend für wenige Stunden zu betreuen“, erläutert der CDU Fraktionsvorsitzende.
„Das wollen nicht viele Tagesmütter übernehmen, und der geringere Stundensatz für Kinder über drei Jahren macht diese Betreuung noch unattraktiver. Wir haben die Sorge, dass Tagesmütter deshalb ihr Betreuungsangebot auf Kinder unter drei Jahren und die üblichen Kita-Zeiten begrenzen. Damit ginge vielen Eltern die einzige Betreuungsmöglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen verloren. Auch deswegen wollen wir handeln und für eine finanzielle Gleichstellung der Tagesmütter unabhängig von der Altersgruppe der betreuten Kinder sorgen sowie die Randzeitenbetreuung fördern, indem zukünftig sowohl für unter als auch für über 3-Jährige von 8:00-17:00 Uhr 6,50 Euro und in den Randzeiten davor und danach sogar 7,50 Euro pro Betreuungsstunde vom Jugendamt ausbezahlt werden“, so Sauerzapf.
„Einen Sachkostenzuschlag von 1,00 Euro pro Kind und Betreuungsstunde soll es ab 2019
schließlich für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen geben“, erklärt der
Brühler CDU-Kreisrat Michael Till, der an der Formulierung des gemeinsamen Antrages
maßgeblich mitgewirkt hat. Erforderlich ist der Sachkostenzuschlag, weil Kindertagespflege
heute nicht mehr nur klassisch im Haushalt einer Tagesmutter durchgeführt wird. Möglich ist
Tagespflege auch in der Variante, dass sich mehrere Tagesmütter zusammenschließen und
geeignete Räumlichkeiten anmieten, in denen sie gemeinsam Kinderbetreuung anbieten. Seit
einigen Jahren gibt es auch Tagespflegemodelle, bei denen ein freier Träger
Tagespflegepersonen fest anstellt.
„Sobald für die Ausübung von Tagespflege Räumlichkeiten angemietet werden müssen,
entstehen Mietkostenverpflichtungen ohne garantierte Einnahmen, also ein wirtschaftliches
Risiko. Um diese Kosten abzufedern bzw. dieses wirtschaftliche Risiko zu minimieren,
beantragen wir die Einführung eines Sachkostenzuschlags, um die Tagespflege in anderen
geeigneten Räumen attraktiver zu machen und auszubauen“, so Till.
„Unser gemeinsames Ziel ist es, dass der Rhein-Neckar-Kreis in Sachen Familienfreundlichkeit
zum Vorbild in Baden-Württemberg wird und andere Stadt- und Landkreise sich unserem
Vorgehen anschließen. Bestandteil unseres Antrages ist daher auch die Bitte an Landrat
Stefan Dallinger, dass dieser über den Landkreistag und im Kreise seiner Landratskollegen
dafür wirbt, dass die anderen Kreise ihre laufende Geldleistung entsprechend erhöhen“, so
Bruno Sauerzapf und Ralf Göck unisono.
Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion im Wortlaut:
Der Kreistag möge beschließen:
1a. Rückwirkend zum 01.07.2018 wird die laufende Geldleistung, die das Jugendamt des Rhein-
Neckar-Kreises an die Tagespflegepersonen ("Tagesmutter/Tagesvater") zahlt, für die unter
Dreijährigen (U3) um 1,00 Euro/Std. erhöht, so dass diese dann je tatsächlicher Betreuungsstunde
6,50 Euro/Std. beträgt.
1b. Ab dem Zeitpunkt, ab dem sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land darauf geeinigt
haben, dass sich das Land auch an der Finanzierung der Kindertagespflege für über Dreijährige
(Ü3) beteiligt, wird im Rhein-Neckar-Kreis für die über Dreijährigen (Ü3) die laufende Geldleistung
in gleicher Höhe wie für die unter Dreijährigen (U3) bezahlt. Damit wird eine finanzielle Gleichstellung
der Kindertagespflegepersonen unabhängig von der Altersgruppe der betreuten Kinder
gewährleistet.
2a. Ab dem 01.01.2019 erhalten Tagespflegepersonen, die Kinder außerhalb des eigenen Haushaltes
in geeigneten Räumen betreuen aufgrund der erhöhten Sachkosten (Miete, Nebenkosten,
Ausstattung) einen Sachkostenzuschlag von 1,00 Euro pro Kind und Betreuungsstunde.
2b. Ab dem 01.01.2019 erhalten Tagespflegepersonen, für die Betreuung in Randzeiten (nach 17.00
Uhr und vor 8.00 Uhr sowie an Feiertagen und Wochenenden) zusätzlich zur laufenden
Geldleistung einen Zuschlag in Höhe von 1,00 Euro pro Kind und in den Randzeiten geleistete
Betreuungsstunde. Damit wird ihre besondere Bereitschaft anerkannt, außerhalb der regelmäßigen
Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen zu betreuen. Bei einer Betreuung über
Nacht wird die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr als Betreuungszeit in Höhe von zwei Stunden vergütet.
3. Wir bitten den Landrat, über den Landkreistag und im Kreise der Landratskollegen dafür zu werben,
dass die anderen Landkreise die laufende Geldleistung entsprechend erhöhen, so dass alle
in den Genuss des 68-prozentigen Finanzausgleichs durch das Land Baden-Württemberg kommen.
4. Die Kreisverwaltung erhebt im Jahr 2019 je Kreisgemeinde, in welchem finanziellen Rahmen sich
dort etwaige Elternbeiträge bewegen, die gegebenenfalls von den Tagespflegepersonen erhoben
werden und berichtet darüber dem Jugendhilfeausschuss.
Begründung:
Zu 1a.
Die Notwendigkeit einer Erhöhung der laufenden Geldleistung um 1,00 Euro/Std. für die unter
Dreijährigen, an der sich das Land bereits mit 68 Prozent beteiligt, ist auf Landesebene erkannt. Nicht
nur die oppositionelle SPD, sondern auch die mitregierende CDU-Landtagsfraktion hat sich in einer
Pressemitteilung klar dazu bekannt. Der Rhein-Neckar-Kreis sollte sich mit einem entsprechenden
Beschluss in der Kreistagssitzung am 17.07.2018 klar als Vorreiter positionieren und als
einwohnerstärkster Landkreis Vorbildfunktion übernehmen.
Zu 1b.
Erst seit dem Jahr 2012 empfehlen die Kommunalen Landesverbände eine Differenzierung der laufenden
Geldleistung in Höhe von 5,50 Euro für Kinder unter drei Jahren (U3) und 4,50 Euro für Kinder
über drei Jahren (Ü3). Grund für die höheren Sätze für U3 war der politische Wille, die Betreuungsangebote
besonders für Kinder unter drei Jahren auszubauen. Darüber hinaus beteiligt sich das Land in
der Kindertagespflege bisher im Rahmen des § 29c FAG lediglich an den Kosten der Kinder unter drei
Jahren.
Kinder über drei Jahren sind in der Kindertagespflege oft „Randzeitenkinder“, die vor oder nach den
Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und manchmal auch an Wochenenden zu außergewöhnlichen
Zeiten betreut werden müssen, weil die Arbeitszeiten der Eltern außerhalb der Öffnungszeiten
der Kindertageseinrichtungen liegen (Beispiele: Schichtarbeit, Einzelhandel, Gesundheitssektor,
Altenpflege).
Die Tagespflegeperson muss in der Regel das Bringen bzw. Abholen der Kinder aus der
Kindertageseinrichtung organisieren, um sie dann anschließend für wenige Stunden zu betreuen. Die
Suche nach Tagespflegepersonen, die dieses Angebot machen, gestaltet sich aufgrund des hohen
Aufwands im Vergleich zu den häufig geringen, zeitlich eng gebundenen Betreuungszeiten, schwierig.
Der geringere Stundensatz für den Personenkreis der Kinder über drei Jahren macht die Betreuung
noch unattraktiver.
Es ist davon auszugehen, dass viele Tagespflegepersonen deshalb mittelfristig ihr Betreuungsangebot
auf Kinder unter drei Jahren begrenzen. Damit geht vielen Eltern mit unregelmäßigen Arbeitszeiten die
einzige Betreuungsmöglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen verloren.
Die Stadt Karlsruhe hat daher bereits im Jahr 2012 beschlossen, für über Dreijährige die laufende
Geldleistung in gleicher Höhe wie für die unter Dreijährigen zu bezahlen. Weitere 21 der insgesamt 46
baden-württembergischen Jugendämter verfahren inzwischen ebenso, machen also keine Unterscheidung
mehr zwischen der Betreuung von Kindern über 3 Jahren und unter 3 Jahren.
Der Rhein-Neckar-Kreis sollte sich (vorbehaltlich einer Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit
dem Land auf eine Ausweitung der Kostenbeteiligung des Landes auch für die Ü3-Betreuung) dem
anschließen.
Zu 2a und 2b.
Während in der ersten Version unseres Antrages vorgeschlagen wurde, ab dem Jahr 2019 die laufende
Geldleistung für alle Tagespflegepersonen um einen weiteren Euro je Betreuungsstunde zu erhöhen,
scheint uns nach intensiven Diskussionen inzwischen ein differenziertes Vorgehen sinnvoller. Dabei
orientieren wir uns an den Städten Sinsheim und Karlsruhe, die nur für die „Kindertagespflege in
anderen geeigneten Räumen“ einen extra Sachkostenzuschlag eingeführt haben. Dies ist dadurch
gerechtfertigt, dass die Sachkosten für Miete, Nebenkosten und Ausstattung bei der Kindertagespflege
in angemieteten Räumen deutlich höher sind als bei der Betreuung im eigenen Haushalt.
Außerdem ist uns – wie bereits in der Begründung zu 1b dargelegt – die Betreuung in Randzeiten
besonders wichtig. Bei unserem Vorschlag, für eine Betreuung in diesen Zeiten einen Zuschlag zu
gewähren, orientieren wir uns am Vorgehen der Stadt Freiburg.
Wir versprechen uns durch die bessere Bezahlung der Kindertagespflege „in anderen geeigneten
Räumen“ und in Randzeiten eine Attraktivitätssteigerung und damit eine Ausweitung dieser familiennahen
Betreuungsform, auch in Gemeinden, in denen ein derartiges Angebot derzeit noch nicht
existiert oder erst wenige Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen.
Zu 3.
Auf die Ausführungen im Anschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ unseres ursprünglichen Antrages wird
verwiesen.
Zu 4.
Gemäß den Aussagen der Bundesregierung ist neben der vom Jugendamt erhobenen Kostenbeteiligung
der Eltern (im Rhein-Neckar-Kreis: Ein-Kind-Familie 1,82 €/Std., Zwei-Kind-Familie 1,40 €/
Std., Drei-Kind-Familie 0,93 €/Std., Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 0,31 €/Std.) keine
Zuzahlung der Eltern an die Tagesmutter oder den Tagesvater vorgesehen (http://www.familienwegweiser.
de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=70072.html).
Gleichwohl wissen wir aus vielen Städten und Gemeinden, dass von Tagespflegepersonen ein solcher
Elternbeitrag erhoben wird, was wohl nicht zuletzt auf die schon lange nicht mehr erfolgte Erhöhung
der laufenden Geldleistung zurückzuführen ist.
Die vorgeschlagenen Beschlüsse geben den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, sich aus der
Kofinanzierung zurückzuziehen bzw. versetzt bei einer Aufrechterhaltung der Kofinanzierung die
Tagespflegepersonen in die Lage, die Eltern von etwaigen Beiträgen zu entlasten.
Um zu sehen, wie sich die Situation entwickelt, sollte im Jahr 2019 eine entsprechende Erhebung
durch die Kreisverwaltung durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollten dann im Jugendhilfeausschuss
besprochen werden, um die Höhe der vom Rhein-Neckar-Kreis erhobenen Elternbeiträge für die
Kindertagespflege anschließend kritisch überprüfen zu können

 

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